Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Zuschuss für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe

Härtefallfonds für Heizöl, Pellets & Co.

Online-Antragsverfahren für Thüringen startet ab dem 08. Mai 2023

 

Entlastung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe |

 

Das Online-Antragsverfahren für Thüringen startet am 8. Mai 2023.
Bereits heute können Interessierte den Online-Rechner zur Höhe einer möglichen Entlastung nutzen https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

Die Antragstellung wird für Thüringerinnen und Thüringer ab 8. Mai 2023 über die Portaladresse 

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

der Kasse Hamburg möglich sein. Ein Antrag auf Härtefallhilfen kann dann bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.

 

Bund und Länder haben sich auf die Ausgestaltung eine Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Energieträger verständigt (u.a. Öl und Pellets). Der Bund stellt den Ländern insgesamt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Dazu hat das BMWK auch die notwendigen Referenzwerte bekannt gegeben. Thüringen hat sich einem Länderverbund von 13 Ländern für eine gemeinsame Antragsplattform angeschlossen. Die Antragsplattform soll spätestens ab Mai zur Verfügung stehen. Sie finden hier Fragen und Antworten zur Einigung, zu den Referenzwerten und zur Antragsplattform. 

 

Härtefallregelung

Für Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird - wenn sie antragsberechtigt sind (s. unten). Eigentümer können als Direktantragstellende selber die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte(n) zum Heizen der Privathaushalte zentral durch eine/n Vermieter/in oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird bzw. werden, sind diese/r Vermieter/in bzw. diese WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter/innen müssen nicht selber tätig werden.

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf Heizöl, Pellets & Co. | Thüringer Umweltministerium (thueringen.de)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ilmtal-Weinstraße
Mo, 08. Mai 2023

Weitere Meldungen

Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße hat seinen ersten Ehrenbürger

Hebesätze bleiben im Jahr 2025 zunächst stabil

In der letzten Sitzung im Jahr 2024 hatten die Gemeinderäte eine gewichtige Entscheidung zu ...