Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 liegt vor
Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen vom heutigen Tage mit der Bitte um Kenntnisnahme; die Verordnung tritt am 19. Februar 2021 in Kraft. Bestandteil der Artikelverordnung ist insbesondere die erneute Änderung der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung sowie die Verlängerung ihrer Geltung bis zum 15. März 2021.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Heute öffnet das Freibad Oßmannstedt
Fr, 03. Mai 2024
Gemeinde sucht Käufer für alte Feuerwehrfahrzeuge - Ausschreibung bis 24.05.2024
Di, 30. April 2024
Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße bietet aktuell die beiden alten Feuerwehrfahrzeuge von Goldbach und ...