Die Meldeämter wurden darüber informiert, dass der Bunderat am 30. Januar 2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltungEntlastVO) zugestimmt.
Nach dieser Verordnung ändern sich unter anderem die Preise für die Anträge für Personalausweise unter 24 Jahre von 22,80€ auf 27,60€ und für die regulären Personalausweise von 37,00€ auf 46,00€.
Als weitere Neuerung wurden Erleichterungen bei der Beantragung von Personalausweisen für Personen unter zehn Jahren beschlossen. Personen unter zehn Jahren erhalten danach bei der Beantragung keine PIN und PUK (PIN-Brief) ausgehändigt.
Laut schriftlicher Mitteilung des Bundesministerium des Innern (VII6.20105/7#16) vom 30. Januar 2026 sieht die Planung ein Inkrafttreten am 7. Februar 2026 vor. Die Verordnung tritt am Tag nach Verkündung in Kraft. Bitte verfolgen Sie aufmerksam den Zeitpunkt der Verkündung im Bundesanzeiger, da die geplante Verkündung am 6. Februar sich noch verzögern kann.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Informationen im Hinblick auf einen möglichen Termin in unserer Behörde. Wir sind nur die zuständige Stelle, wir machen die Preise nicht. Insoweit bitten wir um Verständnis.