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Hinweis der Finanzverwaltung zu Zahlungen betreffend die Grundsteuerveranlagung

Hinweis der Finanzverwaltung zu den Abgabenbescheiden betreffend die Grundsteuer!

 

In diesem Abrechnungsjahr kommt es aufgrund der Neuversteuerung vermehrt zu Doppelzahlungen durch Überweisungen und Daueraufträge. 

 

Alle Zahlungspflichten möchten bitte prüfen, ob noch alte Dauerträge mit den ehemaligen Grundsteuerbeträgen bestehen. Diese sind bitte zu löschen und für die neu festgesetzten Abgaben neu einzurichten!

 

Die bereits erteilten SEPA-Mandate bleiben jedoch bestehen und müssen nicht erneuert werden. Die Abbuchung erfolgt wie gewohnt durch die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße. 

 

 

A.Barthel

Kassenleiterin

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Veröffentlichung

Ilmtal-Weinstraße
Di, 08. Juli 2025

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