Aufruf an die privaten Antragsteller für Fördermittel in der Dorfregion Weinstraße
Werte Bürgerinnen und Bürger,
Die Ortsteile Goldbach, Leutenthal, Liebstedt, Niederreißen, Nirmsdorf, Oberreißen, Rohrbach und Willerstedt der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße wurden in das Dorferneuerungsprogramm (Förderperiode 2022 bis 2026) aufgenommen.
In diesem Jahr besteht nun letztmalig die Möglichkeit, Fördermaßnahmen im privaten Bereich (auch Vereine) für das Jahr 2026 sowie für die Folgejahre 2027 und 2028 zu beantragen. Die Förderhöhe beträgt 35 % der Gesamtkosten (Förderobergrenze: 15.000 € Zuwendung).
Um als „förderfähiges Objekt“ zu gelten müssen bestimmt Kriterien erfüllt werden. Förderfähig sind prinzipiell:
historische und traditionelle Gebäude (Hofanlagen mit ihren Einzelgebäuden; ländliche Wohnhäuser, Neubauernhäuser)
ländliche Wohnhäuser sollten vor 1960 (Einzelfallbetrachtung erforderlich) errichtet worden sein
Einfamilienhäuser bzw. Einzelhäuser (Bausubstanz nach 1960, typische Einfamilienhäuser der DDR-Zeit und Neubauten) sind Einzelfallentscheidungen (Ergebnis des Beratungstermins).
Ausschlaggebend ist des Weiteren das Erscheinungsbild des Objektes. Starke bzw. untypische Veränderungen an Gebäuden führen zu einer „Nichtförderfähigkeit“. Dazu zählen z. B.:
große Kunststofffenster mit innenliegenden Sprossen (z. B. aus Messing)
Veränderungen der Dachneigung, die zu unsymmetrischen Dachausbildungen führen
Kunststofffassaden, Kunststoffbekleidungen bzw. Fliesen im Sockelbereich
Verfahrensweise der privaten Antragstellung innerhalb der Dorferneuerung:
Der Verfahrensweg umfasst eine Beratung durch das Planungsbüro(1.Schritt) und die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen (2. Schritt).
Das Planungsbüro KGS Planungsbüro Helk GmbH aus Mellingen wurde mit der Beratung beauftragt und ist Ansprechpartner für alle Interessierten. Um eine Beratung zu erhaltenmelden Sie sich bitte bis zum 18.07.2025 bei:
Das Planungsbüro wird eine Vorortberatung vereinbaren und Auskunft zu Ihrer Maßnahme und der Art der Ausführung bzw. zur Antragstellung erteilen (der Abgabetermin der Unterlagen wird dann ebenfalls mitgeteilt, voraussichtlich Mitte November). Bei der Vorortberatung erhalten Sie die zur Antragstellung benötigen Unterlagen (Antragsformulare)).
Ablauf der privaten Förderung:
Beratungstermin mit dem Planungsbüro
Einholen von Kostenangeboten gemäß Beratungsergebnis
Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen in digitaler Form über das Serviceportal des Landes Thüringen: www.portia.thueringen.de
Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich! Der Antrag muss aber zwingend vom betreuenden Planungsbüro vorab geprüft werden.
Maßnahmenbesichtigung der zuständigen Sachbearbeiter des TLLLR
Erteilung eines schriftlichen Bescheides durch das TLLLR (ca. Mai 2026)
Durchführung der Baumaßnahme (Achtung!!! Mit der Baumaßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Auch ein Vertragsabschluss zählt bereits als Maßnahmenbeginn)
Einreichen des Auszahlungsantrages und des Verwendungsnachweises über das betreuende Planungsbüro beim TLLLR, Außenstelle Gotha. (Der im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum ist zwingend einzuhalten). Es sind Originalrechnungen und Kontoauszüge beizufügen (Rückgabe nach Bearbeitung)
Vorortabnahme durch das Planungsbüro / TLLLR
Überweisung des Zuschusses (ggf. Anpassung des Zuschusses anhand der Rechnung)
Zu einem vollständigen Antrag gehören folgende Unterlagen:
vollständig ausgefülltes Antragsformular im Original (Formular erhalten Sie im Zuge der Beratung)
Anlage „Steuernummern und Beteiligungen“
3 Kostenangebote pro Gewerk,
Die förderfähigen Kosten der Maßnahme müssen mindestens 7.500 € (Bruttosumme) betragen!!!
Stellungnahme Gemeinde (Antrag muss von der Kommune abgezeichnet werden)
„Bescheinigung in Steuersachen“ (Einholung beim Finanzamt, nicht älter als 1 Monat)
Grundbuchauszug (nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis Finanzierung der Eigenmittel (wenn Eigenmittel am Vorhaben >10.000€)
Das Planungsbüro vervollständigt den Antrag durch:
Fotos vom Objekt
Stellungnahme des Planungsbüros (zwingend notwendig!)
Lageplan
Folgende Hinweise sind zu beachten:
Die anbietenden Firmen müssen zur Ausführung der beantragten Leistung berechtigt sein (Eintragung in die Handwerksrolle). In Zweifelsfällen Nachweis verlangen!
Die Frist für die Antragstellung über www.portia.thueringen.de ist der 15.01.2026.
Achtung:
Eigenleistungen sind nicht förderfähig
Förderfähige Kosten: 35%, max. 15.000 € pro Objekt (Gesamtumfang der Maßnahme je Gebäude)