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Hinweise zur Rücksendung von Wahlscheinanträgen

Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die ausgefüllten Wahlscheinanträge nicht in die Briefkästen der Ortschaften geworfen werden dürfen. Adressat ist die Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße in der Willerstedter Straße 1, 99510 Ilmtal-Weinstraße. Alles andere ist unzulässig und die Gemeinde ist nicht verantwortlich für eine Überprüfung dieser Briefkästen. 

Wer sich die Marke sparen will, benutzt bitte die Möglichkeit der Onlinebeantragung. Diese Möglichkeit geht von zu Hause und erleichert auch die Arbeit der Gemeindeverwaltung. Bislang sind schon über 300 Breifwahlanträge bei uns auf den beschriebenen Wegen eingegangen. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ilmtal-Weinstraße
Fr, 24. Januar 2025

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