Ausstellung und Versendung der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025
Der Kreiswahlleiter informiert:
Frühester Zeitpunkt zur Ausstellung und Versendung von Briefwahlunterlagen
zur Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 190
Beantragte Briefwahlunterlagen können von den Gemeindeverwaltungen frühestens am 06. Februar 2025 versendet werden. Eine Briefwahl im Briefwahllokal ist entsprechend vor dem 06. Februar 2025 nicht möglich.
Dieser Umstand ist durch die verkürzten Fristen der vorgezogenen Bundestagswahl zu begründen.
Ich empfehle jedem Wahlberechtigten, am 23. Februar 2025 zur Urnenwahl ins Wahllokal vor Ort zu gehen.
Falls Sie am Wahltag verhindert sind, sollten Sie die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich zurücksenden, bei der Gemeinde- oder Stadtverewaltung einwerfen oder die Möglichkeit der Briefwahl im Briefwahllokal nutzen.