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Hebesätze bleiben im Jahr 2025 zunächst stabil

In der letzten Sitzung im Jahr 2024 hatten die Gemeinderäte eine gewichtige Entscheidung zu treffen. Auf Grund der Grundsteuerreform fallen für die Städte und Gemeinden die Rechtsgrundlagen zur Erhebung der Grundsteuern zum 31.12.2024 weg. Damit einhergehen würde der Verlust von Einnahmen. Aus diesem Grund wurde im Vorfeld intensiv beraten und diskutiert. Auf Grund der gegenwärtigen Lage und Bewertung der Eingänge von Messbescheiden durch die Finanzbehörden des Freistaats Thüringen müßte die Gemeinde eigentlich die Hebesätze erhöhen, um keine Mindereinnahmen zu erzielen. Die Tatsache und Annahme der Gemeinde, dass im kommenden Jahr die fehlenden Messbescheide noch kommen, hat letztlich dazu geführt, dass man für 2025 zunächst mit den alten Hebesätzen weiterarbeitet und dann auf Basis (möglichst) aller Daten eine zukunftsfähige Entscheidung trifft. 

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Veröffentlichung

Ilmtal-Weinstraße
Di, 10. Dezember 2024

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