Kreisliche Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Information und Kenntnisnahme fügen wir Ihnen die im Anhang beigefügte kreisliche Allgemeinverfügung über das Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern, damit alle Einwohner in geeigneter Art und Weise über die aktuelle Rechtslage informiert werden.
Diese Allgemeinverfügung vom 24.05.2022 wurde am heutigen Tage auf der Internetseite des Landratsamtes (https://weimarerland.de/de/bekanntmachungen.html) bekannt gemacht und tritt somit am 01.06.2022 in Kraft (und mit Ablauf des 31.10.2022 wieder außer Kraft).
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