Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Informationen für private Antragsteller der Dorferneuerung

Werte Bürgerinnen und Bürger,

 

Die Ortsteile Goldbach, Leutenthal, Liebstedt, Niederreißen, Nirmsdorf, Oberreißen, Rohrbach und Willerstedt der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße wurden in das Dorferneuerungsprogramm (Förderperiode 2022 bis 2026) aufgenommen.

In diesem Jahr besteht nun wieder die Möglichkeit, Fördermaßnahmen im privaten Bereich (auch Vereine) für das Jahr 2023 zu beantragen. Die Förderhöhe beträgt 35 % der Gesamtkosten (Förderobergrenze: 15.000 € Zuwendung). Um als „förderfähiges Objekt“ zu gelten müssen bestimmt Kriterien erfüllt sein.

 

Um als „förderfähiges Objekt“ zu gelten müssen bestimmt Kriterien erfüllt werden. Förderfähig sind prinzipiell:

 

  • historische und traditionelle Gebäude (Hofanlagen mit ihren Einzelgebäuden; ländliche Wohnhäuser, Neubauernhäuser)
  • ländliche Wohnhäuser sollten vor 1960 (Einzelfallbetrachtung erforderlich) errichtet worden sein
  • Einfamilienhäuser bzw. Einzelhäuser (Bausubstanz nach 1960, typische Einfamilienhäuser der DDR-Zeit und Neubauten) sind Einzelfallentscheidungen (Ergebnis des Beratungstermins).

 

Ausschlaggebend ist des Weiteren das Erscheinungsbild des Objektes. Starke bzw. untypische Veränderungen an Gebäuden führen zu einer „Nichtförderfähigkeit“. Dazu zählen z. B.:

 

  • große Kunststofffenster mit innenliegenden Sprossen (z. B. aus Messing)
  • Veränderungen der Dachneigung, die zu unsymmetrischen Dachausbildungen führen
  • Kunststofffassaden, Kunststoffbekleidungen bzw. Fliesen im Sockelbereich

 

Verfahrensweise der privaten Antragstellung innerhalb der Dorferneuerung: 

 

Der Verfahrensweg umfasst eine Beratung durch das Planungsbüro (1.Schritt) und die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen (2. Schritt).

Das Planungsbüro KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH aus Mellingen wurde mit der Beratung beauftragt und ist Ansprechpartner für alle Interessierten. Um eine Beratung zu erhalten melden Sie sich bitte bis zum 31.05.2022 bei:

 

KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH,   Kupferstraße 1,   99441 Mellingen

Frau Kahlenberg: 036453 / 865-33 bzw. kahlenberg@helk.de

Frau Schragow: 036453 / 865-14 bzw. schragow@helk.de

 

Das Planungsbüro wird eine Vorortberatung vereinbaren und Auskunft zu Ihrer Maßnahme und der Art der Ausführung bzw. zur Antragstellung erteilen (der Abgabetermin der Unterlagen wird dann ebenfalls mitgeteilt voraussichtlich Mitte November). Bei der Vorortberatung erhalten Sie die zur Antragstellung benötigen Unterlagen (Antragsformulare)).

 

Zu einem vollständigen Antrag gehören folgende Unterlagen:

  1. vollständig ausgefülltes Antragsformular (Formular erhalten Sie im Zuge der Beratung)
  2. Fotos
  3. 3 Kostenangebote pro Gewerk,

      Die förderfähigen Kosten der Maßnahme müssen mindestens 7.500 € (Bruttosumme)
      betragen!!!

  1. ggf. eine denkmalrechtliche Erlaubnis (bei Objekten, die unter Denkmalschutz stehen)
  2. Stellungnahme vom Planungsbüro (wird durch unser Büro erarbeitet)
  3. eine „Bescheinigung in Steuersachen“ – ist beim zuständigen Finanzamt erhältlich
  4. Grundbuchauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  5. Finanzierungsnachweis (wenn Eigenanteil am Vorhaben >10.000 €)
  6. Datenblatt „Quantitative Indikatoren“ (Formular erhalten Sie im Zuge der Beratung)

 

Hinweis:          Die Durchführung von Maßnahmen in Eigenleistung ist nicht förderfähig.

Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ilmtal-Weinstraße
Mo, 25. April 2022

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Zukunftsvisionen für Schloss Kromsdorf gesucht!

Aufruf an die Einwohner im Weimarer Land Einladung zur Mitgestaltung: Zukunftsvisionen für ...

Vorinformation - Ersatzneubau Eiserne Brücke in Kromsdorf erfolgt ab Juni 2024

Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße informiert darüber, dass nach aktuellem Stand des ...