Keine ausreichende Kontaktnachverfolgung mehr möglich!
Keine Nachverfolgung von Kontaktpersonen mehr möglich
Auf Grund der ständig ansteigenden Infektionszahlen im Kreis ist es den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes nicht mehr möglich, alle Kontaktpersonen einer positiv getesteten Person zu ermitteln.
Es wird deshalb gebeten, bei Kontakt mit einem positiv Getesteten sich eigenständig zu isolieren (§ 9 Absonderungspflicht, Thüringer SARS-Cov-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung), dies per E-Mail dem Gesundheitsamt mitzuteilen sowie sich aktiv zu melden.
Bitte in der E-Mail nicht vergessen die Telefonnummer anzugeben. Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes wird sich sobald als möglich mit der Kontaktperson in Verbindung setzen. Dann erhält sie auch den schriftlichen Quarantäne-Bescheid.
Sollten bei einer Kontaktperson Symptome (laufende Nase, Schnupfen, Hals- bzw. Kopfschmerzen) auftreten, dann bitte telefonisch beim Hausarzt melden.
Geimpfte asymptomatische Kontaktpersonen sind nicht absonderungspflichtig.
Quelle: https://weimarerland.de/de/details/keine-nachverfolgung-von-Kontaktpersonen-mehr-moeglich.html
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