Informationen für alle Vereine im Hinblick auf das Bundestranzparenzregister
Im Kreis Weimarer Land bekommen immer mehr Vereine und ehrenamtlich geführte Institutionen Post von Bundestranzparenzregister und werden zur Zahlung einer Registergebühr aufgefordert. Meist handelt es sich um einen Bescheid für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Für das aktuell laufende Jahr haben alle Vereine die Möglichkeit eine Befreiung für die Folgejahre zu beantragen.
Um ein wenig für Klarheit zu sorgen, haben wir Ihnen im Anhang drei Dokumente mit angehängt. Im Vereinsartikel finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Transparenzregister. Im Fragendokument haben wir versucht auf die aktuell wichtigsten Fragen einzugehen, insbesondere was die Rechtmäßigkeit, Antragsgültigkeit und Art und Weise der Antragstellung auf Gebührenbefreiung angeht. Hieran schließt sich auch das dritte Dokument an. Um eine Befreiung der Gebühr zu beantragen müssen sich alle Vereine im System des Transparenzregisters registrieren. Den entsprechenden Ablauf haben wir als Kurzanleitung ebenfalls beigefügt.
Wir sind uns bewusst, dass hier ein Bürokratiemonster für das Ehrenamt geschaffen wurde und wir können den Unmut der Vereine darüber in allen Belangen nachvollziehen. Von Entlastung und Bürokratieabbau dem Ehrenamt gegenüber kann mit dieser Regelung keine Rede sein. Hierzu werden wir auch mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als unseren Projektmittelgeber in Kontakt treten und versuchen entsprechende Stellen für eine Änderung dieser Regelung zu sensibilisieren.
Wir würden Sie bitten die entsprechenden Unterlagen unter ihren Vereinen, ehrenamtlich geführten Organisationen und anderen Netzwerkpartnern zu verteilen. Bei Fragen steht das Ehrenamtszentrum des Kreises Weimarer Land selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Thomas Schmidt
Ehrenamtskoordinator
Landratsamt Weimarer Land
Ehrenamtszentrum
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Mobil: 0151 54 70 63 88
Telefon: 03644 – 51 86 394
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