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Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 liegt vor

Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen vom heutigen Tage mit der Bitte um Kenntnisnahme; die Verordnung tritt am 19. Februar 2021 in Kraft. Bestandteil der Artikelverordnung ist insbesondere die erneute Änderung der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung sowie die Verlängerung ihrer Geltung bis zum 15. März 2021.

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