Soforthilfen der Thüringer Aufbaubank für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anträge für die Soforthilfe bis 30.000,-€ für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis maximal 50 MA können bei der TAB VORAUSSICHTLICH ab heute, Montag 23.03.2020, 16:00 Uhr gestellt werden. Die TAB warnt in diesem Zusammenhang vor aktuell kursierenden falschen Anträgen auf Soforthilfe - diese werden nicht von der Thüringer Aufbaubank angenommen! Bitte warten, bis offizielle Dokumente auf der TAB-Website zur Verfügung stehen.
Unter diesem Link findet ihr die Infos zur Soforthilfe sowie eine gute Grafik, die die aktuellen Hilfsangebote auf Landesebene übersichtlich zusammenfasst:
Hier die Links zur aktuellen Info auf Bundesebene und zur Unterstützung Betroffener:
Der Bund unterstützt ebenfalls und hat weitere Sofortmaßnahmen beschlossen, um die Wirtschaft zu stärken. Alles zusammen gefasst finden Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Tätigkeitsverbot einhalten muss und dadurch Verdienstausfall erleidet, kann gegebenenfalls Entschädigung beantragen:
Der Wirtschaftsspiegel Thüringen hat eine Seite online gestellt, bei der alle wichtigen Informationen nochmal zusammengefasst sind.
4662 | Datenschutzerklärung: https://www.leg-thueringen.de/servicemenue/datenschutzerklaerung
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Zukunftsvisionen für Schloss Kromsdorf gesucht!
Di, 19. März 2024
Aufruf an die Einwohner im Weimarer Land Einladung zur Mitgestaltung: Zukunftsvisionen für ...
Ergebnisse der Wahlausschusssitzung am 23.04.2024
Di, 23. April 2024
Pressemitteilung Ilmtal-Weinstraße zur KommunalwahlAm Dienstag musste der Wahlausschuss der ...