Gemeinderat fasst Grundsatzbeschluss zum Umgang mit der Windkraft

Der Gemeinderat Ilmtal-Weinstraße hat sich in seiner Sitzung am Montag auch mit weiteren wichtigen Sachverhalten beschäftigt. Im Mittelpunkt stand dabei auch der Umgang mit der Windkraft im Windvorranggebiet W-9. Nachdem sich die rechtliche Rahmenkulisse innerhalb kurzer Zeit so dramatisch verändert hat und dass jahrzehntelange Begehren unser Landschaftsbild freizuhalten von Windkraftanlagen durch Bund und Land unmöglich geworden sind, war eine Neuausrichtung notwendig. 

Diese inhaltliche Auseinandersetzung wurde im Rahmen des gefassten Gemeinderatsbeschlusses in Worte gegossen und stellt für die aktuellen Vorhaben den Aktions- und Arbeitsrahmen dar. Gleichzeitig hat die Gemeinde in der beigefügten Zusammenfassung Ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die zuständigen Gesetzgeber, welche jetzt unter Zurücksetzung der verschiedensten Schutzziele der Windkraft Vorrang einräumen wollen, vorzugsweise im ländlichen Raum, dies auch entsprechend kompensieren. Man kann nicht nur von einem Bereich des Landes Dinge fordern, die allen zu Gute kommen und dann gleicht man die Belastung nicht adäquat aus. 

 

Aus diesem Grund hat die Gemeinde folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der dem Beschluss als Anlage beigefügten Erklärung und Begründung zur BV 515123 die aktuell anhängigen Verfahren aus beantragten (Firma OSTWIND) oder genehmigten Windkraftanlagen (Firma WKN-EDF) im Bereich des derzeit ausgewiesenen
Windvorranggebietes W-9 nicht fortzuführen und keine neuen Klageverfahren (gegen die Fa.OSTWIND u.a.) zu begründen, soweit nicht durchgreifende rechtliche und materielle Zweifel an der Rechtmäßigkeit neuer Anträge bestehen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende
Anfragen auf Zurverfügungstellung von gemeindlichen Flächen im derzeit ausgewiesenen Windvorranggebiet W-9 (in der aktuellen Größe) für Abstandsflächen lösungsorientiert zu prüfen. Gleichzeitig wird die Gemeinde mögliche Eignungsflächen für Ausgleich und Ersatzmaßnahmen der
Windkraft zur Verfügung stellen, um die beabsichtigten gemeindlichen Ziele schneller zu erreichen. Wenn durch die Betreiber ein akzeptabler Gestattungsvertrag zur Wegenutzung vorgelegt wird, befindet
hierüber der Gemeinderat.

 

Erklärung und Begründung zur Beschlussvorlage BV 515/23

 

Gemeindlicher Umgang mit der Windkraft im Gemeindegebiet

Rückblick

Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße und die angehörenden Ortsteile haben sich schon unmittelbar nach der Jahrtausendwende im Rahmen von ersten Versuchen, im jeweiligen Gemarkungsgebiet Windkraftanlagen zu errichten, ein einheitliches Meinungsbild erarbeitet und dieses auch gegen Kritik verteidigt. In diesem Kontext haben die ehemaligen Gemeinden schon seit 2004 alles unternommen, um das Landschaftsbild unserer Heimat und die Region zu schützen und zu bewahren. Diese Anstrengungen waren bis zum Atomstromausstieg der Bundesregierung erfolgreich. Hiernach wurde unter der Überschrift „Erneuerbare Energien befördern“ versucht, den Ausbau von Windkraftanlagen in Thüringen, im ländlichen Raum, voranzutreiben.

Nachdem das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 27.05.2015 die Festlegung von Vorranggebieten Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten im Regionalplan Mittelthüringen, Nr. 3.2.2, Ziel Z 3-5 für unwirksam erklärt hatte, wurde mit dem Sachlichen Teilplan Windenergie neue Vorranggebiete Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten in Kraft gesetzt. Die neuen Vorranggebiete ersetzten an den entsprechenden Stellen die bisherigen Ausweisungen in der Raumnutzungskarte des Regionalplans 2011; die neuen Ziele Z 3-5 sowie Z 3-6 ersetzen die entsprechenden Ziele aus dem Regionalplan 2011. Zusätzlich wurde ein weiteres Ziel (Z 3-7) formuliert.

Das Raumordnungsgesetz bietet über § 7 Abs. 1 Satz 2 diese Möglichkeit, indem Festlegungen in Raumordnungsplänen auch in räumlichen und sachlichen Teilplänen getroffen werden können. Mit der Bekanntmachung über die Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2018 ist der Sachliche Teilplan Windenergie Mittelthüringen am 24.12.2018 in Kraft getreten.

 

Kommunale Zusammenarbeit und Betroffenheit

Mit dem am 24.12.2018 in Kraft getretenen Sachlichen Teilplan Windenergie Mittelthüringen wurde im Bereich der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße und ihrer unmittelbaren Nachbarn, Stadt Apolda und Landgemeinde Stadt Bad Sulza das Windvorranggebiet W- 9 ausgewiesen. Dadurch entstand unmittelbar Handlungsdruck für die beteiligten Gemeinden. Eine Verhinderungsplanung ist durch den Gesetzgeber ausgeschlossen und kam auch für die Gemeinden nicht in Betracht. Aber im Zuge der Planung sollte zumindest eine Ordnung in der Fläche erfolgen und ein Wildwuchs verhindert werden. Im gleichen Zeitraum war der erste Antrag auf Errichtung von 7 Windkraftanlagen (WKA) im gesamten Gebiet im Genehmigungsprozess und befand sich in der öffentlichen Auslegung. Davon befanden sich 3 WKA im Gebiet der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße und jeweils 2 in Apolda und 2 in Bad Sulza.

Im Genehmigungsprozess entfielen die beiden WKA im Bereich Apolda (OT Zottelstedt). Alle übrigen WKA wurden genehmigt. Gegen die Genehmigungen sind sowohl Bad Sulza als auch die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße mit den entsprechenden Rechtsmitteln vorgegangen.

Zusätzlich hatte die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße einen Normenkontrollantrag gegen den Teilplan Windenergie beim Thüringer Oberverwaltungsgericht Weimar eingereicht. Dies erfolgte als einzige Kommune (neben 5 Windkraftbetreibern) im Gebiet der Planungsgemeinschaft überhaupt.

Auf Grund der Langwierigkeit solcher Verwaltungsstreitverfahren hat die Gemeinde zwischenzeitlich versucht, den 2018 gemeinsam mit Apolda und Bad Sulza aufgestellten B-Plan „An der Weinstraße“ fortzuentwickeln, um wenigstens die erwähnte ordnende Funktion ausüben zu können.

Dies konnte nicht erfolgreich fortgesetzt werden, da das Interesse der Stadt Apolda auf Grund der Versagung der beiden WKA im eigenen Gebiet weder Raum für eine finanzielle Beteiligung an den entstehenden Planungskosten noch ein notwendiges Interesse grundsätzlicher Art erkennen ließ, was aus der Einzelsicht der Kommune sicherlich teilweise Sinn macht.

Neben diesen gemeindlichen Versuchen übergreifend planen zu können bzw. etwas gemeinsam zu entwickeln, wurde der Versuch einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Erstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes für erneuerbare Energien mit anderen Gemeinden im Landkreis Weimarer Land (Bad Sulza, Schmiedehausen, Niedertrebra, Großschwabhausen) geprüft und erste Beschlüsse gefasst. Allein die Bundes- und Landesgesetzgebung haben im letzten Jahr diesen Bemühungen einen Riegel vorgeschoben.

 

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen und gerichtliche Entscheidungen

Hinzu trat im Jahre 2022 die mündliche Verhandlung zum Normenkontrollantrag beim Thüringer Oberverwaltungsgericht Weimar. In dieser Verhandlung wurde für die anwesenden Vertreter der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße in aller Deutlichkeit klar, dass der intensive Sachvortrag in der Begründung zum Antrag keinerlei Relevanz zum Ausgang des Verfahrens hat, der Windenergie vielmehr – entsprechend des Vortrags der Windkraftbetreiber – mit dem Sachlichen Teilplan Mittelthüringen zu wenig Raum eingeräumt wurde. Daher erfolgte die Rücknahme des Antrags durch die Gemeinde entsprechend folgerichtig.

Die Entscheidung der Richter zur Aufhebung des Teilplans fällt in eine Zeit, in welcher der Bund und das Land Thüringen die Rahmenbedingungen für die Errichtung von erneuerbaren Energien fortentwickelt und verschärft haben, so dass der alte Rechtsstand letztlich nur eine Geschichtsmarke darstellt.

Einhergehend damit ist das ursprünglich rechtlich bekämpfte Windvorranggebiet W-9 nicht nur bestätigt, sondern wird in kurzer zeitlicher Nähe zur Rechtskraft des Urteils durch die Änderung des Teilplans unter Beachtung der gerichtlichen Begründung nach derzeitigem Kenntnisstand deutlich vergrößert (u.a. wird der Abstand von 1250m auf 1000m zur bewohnten Ortslage verringert, Planfeststellung für den Ersatzbau der 380kv-Freileitung von Leipzig-Pulgar nach Vieselbach steht fest).

Vor diesem Hintergrund war die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für ein weiteres Windrad eines Wettbewerbers im November 2022 der letzte fühlbare Höhepunkt, auch im Zusammenwirken mit der Bürgerinitiative Gegenwind an der Weinstraße. Denn in der nachfolgenden öffentlichen Auslegung der Genehmigungsunterlagen fand sich nur eine Stellungnahme unserer Gemeinde und zwei Stellungnahmen von Konkurrenten wieder. Wie hier die nicht feststellbare Beteiligung der Initiative zu werten bleibt, kann offenstehen.

 

Fazit und aktueller Stand

Letztlich bleibt festzuhalten, dass in der Zwischenzeit der östliche Nachbar (Bad Sulza) alle Verfahren für erledigt erklärt, die in seinem Gebiet notwendigen Gestattungsverträge im Jahre 2022 abgeschlossen hat. Somit könnte zum jetzigen Zeitpunkt ohne Weiteres mit der Errichtung der beiden WKA begonnen werden. Das Landschaftsbild und all die anderen Sachvorträge der letzten Jahre wären zu diesem Zeitpunkt hinfällig und alles was die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße erreichen kann, ist minimal Zeit zu gewinnen und gleichzeitig anvertrautes öffentliches Geld in Rechtsstreitigkeiten zu stecken, die mit Ausnahme der Verzögerung in jedem Falle langfristig keine Aussicht auf Erfolg bieten.

Bei der Bewertung und Entscheidungsfindung innerhalb der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße spielen zusätzlich aktuelle Anfragen der im Gebiet agierenden Windkraftbetreiber eine Rolle. Der Inhaber der Genehmigung von 5 WKA möchte diese gern in einem Vorgang errichten und erbittet daher Auskunft, ob die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße nicht mit dem Nachbarn gleichziehen will und die Rechtsstreitigkeiten beendet, entsprechende Gestattungsverträge unterzeichnet und ein partnerschaftliches Miteinander in den Fokus rücken will.

Ein weiterer Mitbewerber benötigt für einen eigenen Antrag von 2 WKA die Zustimmung der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße für die notwendige Abstandsfläche bei einem WKA und lässt anfragen, ob dies schon jetzt möglich sei.

Der dritte Akteur fragt an, ob die Gemeinde beabsichtigt, gegen die Genehmigung (sobald sie vorliegt) zu klagen.

Über diese Einzelfragen muss der Gemeinderat befinden und sich hierzu eine Meinung bilden.  Die Fragen sind nur gemeinsam zu beantworten, weil alles zusammenhängt.

Für die Entwicklung in unserer Gemeinde ist auch die Frage zu beantworten, ob wir bei der Vielzahl von Objekten, wo wir eine Entsiegelung anstreben, diese nunmehr der Windkraft für Ausgleich und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung stellen wollen.

All diese vorgenannten Fragen und Entwicklungen führen uns an die sogenannte rote Linie, welche wir in den letzten Jahren immer kommuniziert haben. Das bedeutet, dass wir in dem Bewusstsein, dass auch ein Unterliegen der eigenen Ansichten stattfinden kann, den Zeitpunkt der Abkehr bestimmen müssen.

An diesem Punkt sind wir angelangt. Wir wollen keine Windkraft im Gebiet der Ilmtal-Weinstraße, aber uns sind tatsächlich und rechtlich die Hände gebunden.

Wir fühlen uns als ländlichen Raum verlassen und wurden von den politischen Verantwortlichen vergessen. Unser Gebiet (und den ländlichen Raum allgemein) wurde auserkoren, die Energiewende für alle anderen, insbesondere die Städte mit zu organisieren. Bisherige Vorgaben (Abstände zur Wohnbebauung, Ausschluss bei Weltkulturerbestätten, Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Aspekten u.v.m.) sind zugunsten der Windkraft, der mehr Raum eingeräumt werden soll, nicht mehr so eng wie früher. Dies geht zu Lasten der Landbevölkerung, welche bei der Ausfahrt aus ihrer Wohnlage in jeder Himmelsrichtung unmittelbar mit einer WKA beglückt werden. Wir sollen erdulden, genehmigen und befördern. Aber wo bleibt der Ausgleich hierfür und die notwendige Kompensation des Gesetzgebers?

Wo wird dem ländlichen Raum die Hand gereicht und an den Schwachstellen investiert, welche den ländlichen Raum hinter den großen Städten und vergleichbaren Lebensverhältnissen nur hinterherhinken lassen?

Wo bleibt der funktionierende ÖPNV mit angepassten Angeboten auf den tatsächlichen Bedarf, wo bleibt die wirksame Förderung von sozialer Infrastruktur (medizinische Angebote, Einzelhandelslösungen)?

Es bleiben nur Versprechungen übrig, eine ganzheitliche Betrachtung der verknüpften Themen bleibt aus. So entsteht keine Akzeptanz für Veränderungen und für Felder voller Windkraftanlagen schon gar nicht.

Aber: Wir können, mangels langfristig Aussicht auf Erfolg versprechender Mittel, nicht mehr grundsätzlich gegen Windkraftanlagen im Gemeindegebiet vorgehen.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ilmtal-Weinstraße
Do, 20. April 2023

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