Der Deutsche Musikrat informiert - Förderprogramm Landmusik
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1.1. sind die neuen Ausschreibungen des Förderprogramms Landmusik des Deutschen Musikrats online:
Seit 5.1. können Anträge hochgeladen werden, Einsendeschluss ist der 14.2.2022.
Das Förderprogramm Landmusik fördert musikalisch-kulturelle Projekte im ländlichen Raum (für Kommunen bis 20.000 Einwohner), zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel können beantragt werden. Maximaler Projektzeitraum ist der 1.4.2022 bis 30.9.2022.
Außerdem können sich Kommunen für die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ bewerben. Die ausgewählten Landmusikorte erhalten ein Preisgeld von je 5.000 € (außer Bundespreisträger, s.u.) und tragen die Auszeichnung/Plakette „Landmusikort des Jahres“, welches als Gütesiegel auf den besonderen Ort hinweist. Unter den 13 ausgewählten „Landmusikorten des Jahres“ wählt die Jury drei Bundespreisträger aus. Diese erhalten ein Preisgeld von 30.000 € (1. Preis), 20.000 € (2. Preis) bzw. 10.000 € (3. Preis).
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Information breit streuen und eventuellen Interessent*innen zukommen lassen würden. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen zum neuen Jahr,
Tilman Schlömp
i.A. Dr. Tilman Schlömp
Programmleitung Landmusik
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