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2. Änderungsverordnung der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) vom 23.12.2021

Als Anlage erhalten Sie die unterzeichnete 2. Änderungsverordnung der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) vom 23.12.2021 (Inkrafttreten am 28.12.2021) zur Kenntnisnahme.

 

Zugleich erhalten Sie die Lesefassung der ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO im aktuellen Stand (also einschließlich der Änderungsverordnungen) mit gekennzeichneten Änderungen und als Reinschrift, sowie den Beschluss der Bund-Länder-Videokonferenz.

 

 

 

Auf einige wichtige Punkte bzw. Änderungen möchten wir an dieser Stelle kurz eingehen:

 

1.) Gemäß § 18a Abs. 4 und 6 der Verordnung (siehe hierzu auch die amtliche Mitteilung unter https://www.tmasgff.de/fruehwarnsystem) sind im Kreis Weimarer Land wegen mehrtägiger Unterschreitung der 1000er Inzidenz (Hotspot-Regionen) nunmehr die „weitergehenden Maßnahmen bei besonders hohen Infektionszahlen“ nach § 18a Abs. 1 der Verordnung (vorerst) wieder entfallen.

 

2.) Davon unabhängig sind in § 17 der Verordnung jedoch allgemeine Verschärfungen zur Kontaktbeschränkung bei privaten Zusammenkünften aufgenommen worden.

 

3.) In § 20a Abs. 3 der Verordnung ist zudem nunmehr ein Verbot von Veranstaltungen zur Begehung des Jahreswechsels (also z.B. Silvesterfeiern) im öffentlichen Raum geregelt.

Aufgrund von Anfragen: Im Kreis Weimarer Land sind jedoch derzeit keine Verbotszonen für das „Abbrennen von Feuerwerk“ im öffentlichen Raum durch Allgemeinverfügung nach § 20a Abs. 2 der Verordnung festgelegt worden, auch wenn ein Abbrennen von Feuerwerk gemäß § 20a Abs. 1 der Verordnung (ausdrücklich) weiterhin nicht empfohlen wird.

 

4.) In § 26a bis § 26c der Verordnung sind grundsätzliche Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb normiert, die jedoch im Zusammenhang mit den besonderen Vorgaben des TMBJS (siehe hierzu unter https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule) zu betrachten sind. 

 

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