Aktuelle Informationen des LRA zu weiteren Lockerungen

Da der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 laut RKI im Kreis Weimarer Land mit Stand heute, 26.05.2021, fünf Werktage in Folge unterschritten wurde, können Bürgerinnen und Bürger ab Freitag, 28.05.2021, mit weiteren Öffnungen rechnen.
Nachzulesen auch unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

 

Diese wären:

  • Bei privaten Treffen sind neben dem eigenen Haushalt maximal zwei Personen zusätzlich sowie deren zugehörige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zugelassen (vollständig geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit)
  • Bei Beerdigungen und standesamtlichen Eheschließungen sind maximal 35 Personen zulässig.
    Dies gilt jedoch nur für die Trauerfeier und den Akt der Eheschließung aber nicht für die Feierlichkeiten
  • Keine Ausgangsbeschränkungen mehr
  • Der Einzelhandel darf vollständig öffnen (mit Test/Geimpfte/Genesene und Kontaktnachverfolgung)
    Das gilt nicht für den Einzelhandel für den bisher Ausnahmen galten – Lebensmittel, Drogerien etc. Dort gilt nur die Maskenpflicht und die Einhaltung des Hygienekonzepts
  • Körpernahen Dienstleistungen sind wieder möglich mit Infektionsschutzkonzept + Nachverfolgung; nur wenn bei der Dienstleistung vom Kunden die Maske nicht immer getragen werden kann, z. B. im Kosmetikstudio, ist ein negativer Corona Test/ Geimpft/ Genesen erforderlich
  • Außengastronomie darf öffnen (mit Terminvereinbarung und Kontaktnachverfolgung)
  • Campingplätze, Ferienhäuser und Ferienwohnungen dürfen wieder Gäste empfangen -   erforderlich ist ein angepasstes Infektionsschutzkonzept (muss vorgehalten und auf Verlangen vorgezeigt oder zugeschickt werden).
  • Musik- und Jugendkunstschulen dürfen für den Einzelunterricht öffnen – die Kontaktnachverfolgung muss gesichert sein
  • Außenbereiche von Museen, Gedenkstätten, Burgen oder anderen Sehenswürdigkeiten dürfen öffnen – angepasstes Infektionsschutzkonzept

 

Bitte beachten Sie nach wie vor die allgemeinen Hygieneregeln Abstand halten, Händewaschen, Maske tragen und Lüften. Es wird auch weiterhin diesbezüglich Kontrollen durch Teams des Landratsamtes geben.
Weitere Möglichkeiten von Öffnungen wird die überarbeitete Landesverordnung von Thüringen regeln, die ab 4. Juni 2021 in Kraft treten soll.

 

Pressestelle des LRA Weimarer Landes 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ilmtal-Weinstraße
Do, 27. Mai 2021

Weitere Meldungen

Zukunftsvisionen für Schloss Kromsdorf gesucht!

Aufruf an die Einwohner im Weimarer Land Einladung zur Mitgestaltung: Zukunftsvisionen für ...

Ergebnisse der Wahlausschusssitzung am 23.04.2024

Pressemitteilung Ilmtal-Weinstraße zur KommunalwahlAm Dienstag musste der Wahlausschuss der ...