Achtung: Bekämpfung der Geflügelpest- Anordnung von Maßnahmen gemäß § 13 Geflügelpest-Verordnung
Aktualisierung 01.04.2021:
Der Landkreis Weimarer Land hat heute eine weitere Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes erlassen. Diese umfasst für unseren Verwaltungsbereich: Oberreißen, Niederreißen, Willerstedt, Liebstedt, Leutenthal, Goldbach, Niederroßla, Pfiffelbach, Denstedt, Kromsdorf.
Gleichzeitig wurde ein Beobachtungsbereich angeordnet. Hiervon ist das gesamte Gemeindegebiet Ilmtal-Weinstraße betroffen. Die Festlegungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Allgemeinverfügung. Diese tritt ab 02.04.2021 in Kraft.
Aktualisierung 31.03.2021: Entgegen vermeintlicher Berichte in der Presse und dem Rundfunk besteht die Stallpflicht im Weimarer Land unverändert. Daran ändert auch die neue Verordnung des Freistaates Thüringen nichts. In der beigefügten Karte des MDR sind die aktuellen Landkreise mit Stallpflicht abgebildet.
In der Anlage finden Sie die Allgemeinverfügung des LRA Weimarer Landes im Hinblick auf die Anordnung zur Aufstallung in Folge des Ausbruches der Geflügelpest im Weimarer Land. Wir bitten um Beachtung und Einhaltung.
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