Das Forstamt Bad Berka informiert
Das Thüringer Forstamt Bad Berka informiert:
Nachhaltigkeitsprämie des Bundes für Waldeigentümer
Im Rahmen der Corona- Hilfen für die deutsche Wirtschaft und zur Unterstützung von Waldeigentümern bei der Bewältigung von Kalamitätsschäden in Waldflächen infolge der Dürrejahre 2018 – 2020 gewährt die Bundesregierung privaten und kommunalen Waldeigentümern mit mind. 1 ha Waldfläche eine einmalige Nachhaltigkeitsprämie (Bundeswaldprämie) von 100 €/ha.
Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist der Nachweis einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden nachhaltigen forstlichen Bewirtschaftung der Waldflächen. Diese wird dokumentiert durch:
- die Vorlage eines Zertifikats für den Forstbetrieb, z.B. von PEFC, FSC, Naturland, Demeter u.a. und eine Verpflichtung, die Waldflächen mindestens 10 Jahre nach den Richtlinien des jeweiligen Zertifikatgebers zu bewirtschaften
- der Nachweis der abgeschlossenen Unfall-Pflichtversicherung des Forstbetriebs bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, dieses ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SLVFG)
Die Nachhaltigkeitsprämie wird über die Bundesbehörde Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) in Gülzow -Prüzen ausgereicht. Anträge können ausschließlich Online bei der FNR gestellt werden.
Interessierte Waldeigentümer finden weitere Informationen auf der Homepage der FNR bzw. auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de. Auf dieser Webseite stehen auch die Online-Anträge für die Bundeswaldprämie und können für die weitere Bearbeitung heruntergeladen werden.
Informationen zur Zertifizierung von Forstbetrieben finden sich auf dem Homepages der jeweiligen Zertifikatgeber, also z.B. PEFC-Deutschland oder FSC- Deutschland u.a.. Nach unserer Kenntnis stellen Zertifikatgeber Waldeigentümern eine kurzfristige Zertifikatserteilung in Aussicht, wenn der jeweilige Betrieb entsprechend der fachlichen Voraussetzungen nachhaltig bewirtschaftet wird und eine Verpflichtungserklärung des Waldeigentümers vorliegt.
Die Prämie steht ausschließlich im Jahr 2021 zur Verfügung und kann bis 30.09.2021 beantragt werden.
gez. Jan Klüßendorf
Forstamtsleiter
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