Allgemeinverfügung des LRA Weimarer Land vom 15.01.2021
Der Landkreis Weimarer Land hat in seiner beigefügten Allgemeinverfügung vom 15.01.2021 mit der Anordnung des Sofortvollzuges weitergehende Regelungen zur:
- Durchführung von standesamtlichen Trauungen und Beerdigungen (Personenzahl wird auf 10 begrenzt)
- Durchführung von Gottesdiensten (Mindestabstand, Maskenpflicht für alle Teilnehmer außer dem Pfarrer oder Leiter der Veranstaltung, Personenbegrenzung im Abhängigkeit von Inzidenzen)
festgelegt. Diese treten sofort in Kraft und gelten zunächst bis zum 31.01.2021
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Zukunftsvisionen für Schloss Kromsdorf gesucht!
Di, 19. März 2024
Aufruf an die Einwohner im Weimarer Land Einladung zur Mitgestaltung: Zukunftsvisionen für ...
Vorinformation - Ersatzneubau Eiserne Brücke in Kromsdorf erfolgt ab Juni 2024
Fr, 19. April 2024
Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße informiert darüber, dass nach aktuellem Stand des ...