Allgemeinverfügung des LRA Weimarer Land vom 15.01.2021
Der Landkreis Weimarer Land hat in seiner beigefügten Allgemeinverfügung vom 15.01.2021 mit der Anordnung des Sofortvollzuges weitergehende Regelungen zur:
- Durchführung von standesamtlichen Trauungen und Beerdigungen (Personenzahl wird auf 10 begrenzt)
- Durchführung von Gottesdiensten (Mindestabstand, Maskenpflicht für alle Teilnehmer außer dem Pfarrer oder Leiter der Veranstaltung, Personenbegrenzung im Abhängigkeit von Inzidenzen)
festgelegt. Diese treten sofort in Kraft und gelten zunächst bis zum 31.01.2021
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