Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde zu Männertag
Grundsätzlich sind Betreiber von Gaststätten, Hotels, Getränke- oder Imbissständen laut Thüringer Gaststättengesetz eigenverantwortlich für ihr Gebiet (Einrichtung einschließlich Außenflächen) zuständig.
Die Infektionsschutzbehörde des Gesundheitsamtes gibt dazu einige helfende Hinweise und Empfehlungen.
Generelle Einhaltung der Corona-bedingten Hygieneauflagen:
Umfassende Reduzierung von Kontakten der Gäste untereinander, deren Kontakt untereinander nicht gestattet ist; Personen im Familienverband (bis zu 2 Familien) oder max. 2 Einzelpersonen dürfen an einem Tisch zusammensitzen
Strikte Einhaltung des Abstands von 1,5 m:
zwischen Gästen an unterschiedlichen Tischen
zwischen wartenden Gästen (z. B. bei Außerhausverkauf, an Grillstationen, etc.)
zwischen Gästen und Personal
Unterbindung von Ansammlungen von Gästen, deren Kontakt untereinander nicht gestattet ist (z. B. vor der Grillstation, am Eingang zur Gaststätte, etc.)
Einhaltung der Branchenregelung für das Hotel- und Gaststättengewerbe
(https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/Branchenregelungen_Hotel_Gaststaetten.pdf)
Eindeutige und klare Führung des Besucherstroms (Weg-/ Eingangs- und Ausgangsmarkierungen)
Zugangsbeschränkungen/-regelungen schaffen und für alle klar kommunizieren:
z. B. max. 2 Personen einer „Wandergruppe“ dürfen die Gaststätte gleichzeitig betreten, um Getränke/Speisen für die Gruppe zu holen und/oder Einlass-/Security-Personal am Eingang positionieren, um Besucherstrom zu regulieren
Außengastronomie klar regeln:
Nur Stehtische oder Tische mit max. 6 Stühlen
eine deutlich reduzierte Zahl an Tischen/Sitzgelegenheiten im Außenbereich anbieten
keine Scheu, vom Hausrecht Gebrauch zu machen oder die Polizei zu Hilfe zu rufen, falls uneinsichtige Personen anwesend sind
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