Notbetreuung in den Kindergärten

In allen Kindergärten in der Landgemeinde ist der Notbetrieb (Stand: 23.04.2020, 12.00 Uhr) organisiert.

 

Die Notbetreuung unterliegt den Anweisungen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Anträge können entsprechend der in Anlage beigefügten Anträge gestellt werden.

 

Die entsprechenden Änderungen seitens des Ministeriums haben heute auch entsprechende Änderung bei den Formularen zur Beantragung zur Folge gehabt.

 

Benutzen Sie bitte die jeweiligen Formulare und nehmen Sie mit Ihrer Kindereinrichtung Kontakt auf.

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