Soforthilfen der Thüringer Aufbaubank für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anträge für die Soforthilfe bis 30.000,-€ für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis maximal 50 MA können bei der TAB VORAUSSICHTLICH ab heute, Montag 23.03.2020, 16:00 Uhr gestellt werden. Die TAB warnt in diesem Zusammenhang vor aktuell kursierenden falschen Anträgen auf Soforthilfe - diese werden nicht von der Thüringer Aufbaubank angenommen! Bitte warten, bis offizielle Dokumente auf der TAB-Website zur Verfügung stehen.
Unter diesem Link findet ihr die Infos zur Soforthilfe sowie eine gute Grafik, die die aktuellen Hilfsangebote auf Landesebene übersichtlich zusammenfasst:
Hier die Links zur aktuellen Info auf Bundesebene und zur Unterstützung Betroffener:
Der Bund unterstützt ebenfalls und hat weitere Sofortmaßnahmen beschlossen, um die Wirtschaft zu stärken. Alles zusammen gefasst finden Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Tätigkeitsverbot einhalten muss und dadurch Verdienstausfall erleidet, kann gegebenenfalls Entschädigung beantragen:
Der Wirtschaftsspiegel Thüringen hat eine Seite online gestellt, bei der alle wichtigen Informationen nochmal zusammengefasst sind.
4662 | Datenschutzerklärung: https://www.leg-thueringen.de/servicemenue/datenschutzerklaerung
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Gemeinde sucht Käufer für alte Feuerwehrfahrzeuge - Ausschreibung bis 24.05.2024
Di, 30. April 2024
Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße bietet aktuell die beiden alten Feuerwehrfahrzeuge von Goldbach und ...
Wahlschulung für die Wahlvorstände zur Kommunalwahl und Europawahl
Di, 14. Mai 2024
Am Mittwoch, 19.00 Uhr findet die Wahlschulung für die Wahlvorstände zur Kommunalwahl und ...