Soforthilfen der Thüringer Aufbaubank für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Anträge für die Soforthilfe bis 30.000,-€ für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis maximal 50 MA können bei der TAB VORAUSSICHTLICH ab heute, Montag 23.03.2020, 16:00 Uhr gestellt werden. Die TAB warnt in diesem Zusammenhang vor aktuell kursierenden falschen Anträgen auf Soforthilfe - diese werden nicht von der Thüringer Aufbaubank angenommen! Bitte warten, bis offizielle Dokumente auf der TAB-Website zur Verfügung stehen.

 

Unter diesem Link findet ihr die Infos zur Soforthilfe sowie eine gute Grafik, die die aktuellen Hilfsangebote auf Landesebene übersichtlich zusammenfasst:

 

https://aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen/Finanzhilfen-und-Risikoentlastung

 

Hier die Links zur aktuellen Info auf Bundesebene und zur Unterstützung Betroffener:

 

Der Bund unterstützt ebenfalls und hat weitere Sofortmaßnahmen beschlossen, um die Wirtschaft zu stärken. Alles zusammen gefasst finden Sie hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894

 

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Tätigkeitsverbot einhalten muss und dadurch Verdienstausfall erleidet, kann gegebenenfalls Entschädigung beantragen:

https://www.thueringen.de/mam/th3/tlvwa/550/finale_merkblatt_ss_56_und_datenschutzaufklarung_vom_12.12.2018-14_12_18-09_53_10.pdf

 

Der Wirtschaftsspiegel Thüringen hat eine Seite online gestellt, bei der alle wichtigen Informationen nochmal zusammengefasst sind.

https://www.wirtschaftsspiegel-thueringen.com/nachrichten/news-details/archive/2020/march/15/article/informationen-zum-corona-virus.html

4662 | Datenschutzerklärung: https://www.leg-thueringen.de/servicemenue/datenschutzerklaerung

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ilmtal-Weinstraße
Mi, 01. April 2020

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