Nochmaliger Hinweis an die Hundehalter
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)
Das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2001 (GVBI. S. 93) trat am 1. September 2011 in Kraft.
Der Gesetzestext und ein Fragen-Katalog stehen Ihnen im Internet
- auf der Homepage des Thüringer Innenministeriums unter http://www.thueringen.de/de/tim/schwerpunkte/tiergefahren/ und
- auf der Homepage der VGem Ilmtal-Weinstraße unter http://www.vg-ilmtal-weinstrasse.de zur Verfügung.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
1. Chip-Pflicht für alle Hunde
Vorlage Heimtier-/Impfausweis oder Kopie davon. (Foto vom Hund wär schön).
Frist: bis zum 1. März 2012
2. Haftpflichtversicherung für alle Hunde
Mindestversicherung: 500.000 € für Personenschäden, 250.000 € für sonstige Schäden
Vorlage Versicherungsschein mit Deckungssumme oder Kopie davon
Frist: bis zum 1. März 2012
3. Gefährliche Hunde und gefährliche Tiere
Für diese Tiere gelten darüber hinaus noch weitere neue Regelungen, die dem Gestz zu entnehmen sind.
Gesetzes- und ordnungswidrig handelt, wer nicht bis zum 01. März 2012 der Chip- und Versicherungspflicht für seinen Hund nachgekommen ist und beides der Ordnungsbehörde nachgewiesen hat.
Diese Gesetzes- und Ordnungswidrigkeiten können mit Zwangsgeld oder einer Geldbuße bis zu 10.000,- Euro geahndet werden.
Vermeiden Sie Ärger und unnötige Unkosten und melden Sie Ihre Hunde mit den geforderten Nachweisen schnellstmöglich noch nachträglich beim Ordnungsamt an.
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