Selbstauskunft Straßenausbaubeiträge
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Vorbereitung der Erhebung und Veranlagung von Straßenausbeiträgen macht es sich notwendig, etwaige Änderungen, wie z.B.
- Grundstücksgröße
- gewerbliche Nutzung
- Grundstücksteilung
- Eigentümerwechsel
- Anbau von Gebäuden
- Neubau und Abriss von Gebäuden
zu erfassen, um die Heranziehung auf Basis des aktuellsten Standes durchführen zu können.
Gemäß § 7 Absatz 14 Thüringer Kommunalabgabengesetz sind Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte u.s.w. verpflichtet, solche Veränderungen mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen
- Straßenausbaubeitragssatzung
- Wiederkehrende Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen
- Wiederkehrende Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen
- Wiederkehrende Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen
- Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
- Wiederkehrende Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen
- Wiederkehrende Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen
- Wiederkehrende Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen
- Straßenausbaubeitragssatzung
§ 7 Absatz 14 Thüringer Kommunalabgabengesetz
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche sind dazu verpflichtet, auf Verlangen der beitragsberechtigten Körperschaft die für die Berechnung der Vorauszahlungen, Vorschüsse und Beiträge erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen und die ihnen bekannten Beweismittel anzugeben. Dies gilt insbesondere für Angaben zu der Grundstücksfläche sowie der Art und dem Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks. Kommt der Verpflichtete einer Aufforderung der beitragsberechtigten Körperschaft nicht nach, kann er mit einer Geldbuße bis zu zweihundertfünfzig Euro belegt werden.
Ansprechpartner
Bau-, Haupt- und OrdnungsamtOT Pfiffelbach, Willerstedter Straße 1
99510 Ilmtal-Weinstraße
Frau Ehrenreich
(036462) 95418
Herr Ronny Funk
Zimmer 201
(036462) 95412
(036462) 95429