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Selbstauskunft Straßenausbaubeiträge


Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Vorbereitung der Erhebung und Veranlagung von Straßenausbeiträgen macht es sich notwendig, etwaige Änderungen, wie z.B.

- Grundstücksgröße

- gewerbliche Nutzung

- Grundstücksteilung

- Eigentümerwechsel

- Anbau von Gebäuden

- Neubau und Abriss von Gebäuden

 

zu erfassen, um die Heranziehung auf Basis des aktuellsten Standes durchführen zu können.

Gemäß § 7 Absatz 14 Thüringer Kommunalabgabengesetz sind Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte u.s.w. verpflichtet, solche Veränderungen mitzuteilen.

 

 

 


Rechtsgrundlagen

§ 7 Absatz 14 Thüringer Kommunalabgabengesetz

Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche sind dazu verpflichtet, auf Verlangen der beitragsberechtigten Körperschaft die für die Berechnung der Vorauszahlungen, Vorschüsse und Beiträge erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen und die ihnen bekannten Beweismittel anzugeben. Dies gilt insbesondere für Angaben zu der Grundstücksfläche sowie der Art und dem Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks. Kommt der Verpflichtete einer Aufforderung der beitragsberechtigten Körperschaft nicht nach, kann er mit einer Geldbuße bis zu zweihundertfünfzig Euro belegt werden.


Ansprechpartner

Bau-, Haupt- und Ordnungsamt
OT Pfiffelbach, Willerstedter Straße 1
99510 Ilmtal-Weinstraße

Frau Ehrenreich
Telefon (036462) 95418

Herr Ronny Funk
Zimmer 201
Telefon (036462) 95412
Telefax (036462) 95429


Formulare

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